AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Neo Verpackung OHG

§1 Allgemeines


(1) Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Neo Verpackung OHG (im Folgenden auch einzeln Partei oder gemeinsam Parteien genannt). Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die Geltung wird bei Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart.


(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.


(3) Der Inhalt unserer Website und unsere Leistungen richten sich nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Vereine und an Mitglieder der freien Berufe. 

 

§ 2 Vertragsgegenstand


(1)  Die Darstellung unserer Waren in unserem Online-Shop stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar (invitatio ad offerendum).


(2)  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten ist. Angebote des Kunden können wir innerhalb von 14 Tagen annehmen. Eine Empfangsbestätigung gilt nicht als Annahme.

(3)  Unsere Angaben zum Vertragsgegenstand (Belastbarkeit, Farben, Gebrauchs- und Gleittreibwerte, Gewichte, Klebekräfte, Maße, Materialstärken, Toleranzen und technische Daten, Produktmerkmale, Reißfestigkeiten usw.) sowie Abbildungen desselben werden nur Vertragsinhalt, soweit die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt.

(4)  Ausschlaggebend für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien ist der schriftlich geschlossene Vertrag, der alle getroffenen Abreden beinhaltet, einschließlich dieser AGB. Mündliche Zusagen werden nicht Vertragsinhalt. Ergänzungen und Abänderungen zum Vertrag können auch mündlich erfolgen, sofern sie unverzüglich in Textform von der anderen Partei bestätigt werden.


§3 Lieferung


(1)  Wenn nicht anders explizit vereinbart, erfolgen Lieferungen nach den Incoterms 2010: innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) frei CPT Bestimmungsort, außerhalb Deutschlands unfrei ab Werk EXW Metzingen. Die Auswahl von Versandart und Verpackung steht in unserem pflichtgemäßen Ermessen.

(2)  Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind nur eine ungefähre Angabe und für den Vertrag nicht wesentlich, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. Bei Versendung bezieht sich der Liefertermin auf die Übergabe an den Transporteur (Schickschuld).

(3)  Wir versichern die Sendung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken.

(4)  Nimmt der Kunde seine Bestellung nicht ab, können wir nach Ablauf von sechs Monaten eine Einlagerungsgebühr von 12,00 EURO pro Palette Waren je Monat erheben. DieGeltendmachung und der Nachweis höherer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(5)   Bei Anlieferung sind Europaletten unverzüglich nach dem Kölner Palettentauschsystem, spätestens aber binnen eines Monats nach Lieferung, auszutauschen. Sollte ein Tausch nicht erfolgen, werden wir dem Kunden den aktuellen Marktpreis der Europaletten zzgl. einer Gebührenpauschale von 40,00 EURO in Rechnung stellen.

(6)   Sollte der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommen, können wir – unbeschadet unserer Rechte wegen Verzugs des Kunden – die Lieferung verweigern, bis der Kunde seine Pflichten erfüllt hat.

§ 4 Erfüllungsort und Gefahrübergang

 

(1)   Soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird, ist Metzingen Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.

 

(2)   Die Gefahr der Beschädigung, des Verlustes oder der Verzögerung der Lieferung geht mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über. Das gilt auch für Teillieferungen.

 

§ 5 Verpackungsverordnung / Kreislaufwirtschaftsgesetz

 

(1)   Umfasst der Auftrag des Kunden das Anbringen von Zeichen eines flächendeckenden Systems gemäß VerpackV, so gelten diese als vom Kunden in den Verkehr gebracht. Die daraus resultierenden Gebühren hat der Kunde eigenständig abzuführen.

 

(2)   Der Kunde ist verpflichtet, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die gelieferten Produkte nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zurückzunehmen und zu verwerten. Erfüllungsort für die Rücknahme der Verpackungen ist unser Geschäftssitz.

 

(3)   Verletzt der Kunde die Verpflichtungen aus § 5 (1) und/oder (2) dieser AGB und werden wir deshalb in Anspruch genommen, so hat er uns von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und anfallende Schäden und Aufwendungen zu ersetzen.

 

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1)   Unsere Preise verstehen sich in EURO, soweit nicht anders vereinbart. Falls gesetzliche Steuern anfallen, werden diese gesondert ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands (außer Inseln) versandkostenfrei. Exportlieferungen erfolgen ab Werk zuzüglich Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Den Preisen liegen unsere Auftragsbestätigungen zugrunde. Mehr- oder Sonderleistungen (z.B. Druck- und Klischeekosten) können separat veranschlagt werden. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme und Zahlung von gewöhnlichen Überproduktionen (bis zu 10%).

 

(2)   Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Lieferung oder Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend der Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

(3)   Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne Abzug fällig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Wurde eine Skontovereinbarung getroffen, darf ein Abzug nur erfolgen, wenn kein anderer fälliger Rechnungsbetrag offen steht. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag regressfrei verfügen können (Zahlungseingang). Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist kommt der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs gelten die gesetzlichen Regelungen der §§ 286 III, 288 BGB; der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

 

(4)   Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

 

(5)   Falls uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und die Begleichung unserer offenen Forderungen – aus dieser oder einer anderen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden – gefährden, sind wir berechtigt, unsere ausstehende Leistung nur gegen Vorauszahlung oder Sicherungsleistung zu erbringen.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs des Produkts geht das Eigentum an dem Produkt erst auf den Kunden über, wenn der entsprechende Preis und alle zugehörigen Kosten vollständig an uns bezahlt wurden. Produkte, die an den Kunden geliefert werden, während das Eigentum an diesen Produkten noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, werden nachfolgend reservierte Produkte genannt. Der Kunden hat nicht das Recht, die reservierten Produkte zu verpfänden oder in irgendeiner Weise gegen Sicherheitsleistung für eine Schuld zu belasten. Der Kunde bewahrt die reservierten Produkte auf treuhänderischer Grundlage als Verwahrer für uns auf und lagert die Produkte getrennt von nicht reservierten Produkten. Sollte der Kunde gegen den Vertrag verstoßen, insbesondere im Fall von Zahlungsverzug, so haben wir das unmittelbare Recht, die reservierten Produkte wieder in Besitz zu nehmen und dauerhaft einzubehalten sowie das Recht, ohne Strafe oder Haftung, alle für eine Beschlagnahme notwendigen Schritte zu unternehmen. Alle für uns hierbei anfallenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Falls der Kunde reservierte Produkte weiterverarbeitet oder mit anderen Produkten kombiniert, erwerben wir Miteigentum an dem kombinierten Produkt im Verhältnis des Werts der reservierten Produkte, die verarbeitet oder kombiniert wurden, zum Endprodukt. Falls die reservierten Produkte weiterverkauft wurden oder verlorengegangen sind, werden die vom Kunden hinsichtlich dieses Weiterverkaufs oder Verlusts erhaltenen Beträge sofort an uns gezahlt.

 

§ 8 Druck, Lagerung, Materialien

 

(1) Falls nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist, gelten bezüglich unserer Produkte folgende Toleranzen:

(a)Papier bzgl. vereinbarten Flächengewichts:

bis 39 g/m2 +/- 10 %

40 – 59 g/m2 +/- 8 % 

60 und mehr g/m2 +/- 7 % 

 

(b)Papier- und Papierkombinationen bzgl. vereinbarter Maße:

in der Länge +/- 10 mm 

in der Breite für Beutelbreiten unter 80 mm +/- 5 % 

in der Breite für Beutelbreiten von 80 mm und mehr +/- 5 % 

 

(c)Kunststofffolien bzgl. vereinbarter Dicke:

kleiner als 15 mμ +/- 25 % 

ab 15 mμ – 25 mμ +/- 15 % 

größer als 25 mμ +/- 13 % 

 

(d) Aluminiumfolie, Verbundfolie, Zellglas und andere Materialien bzgl. vereinbarter Dicke/vereinbarten Flächengewichts/vereinbartem Maß:

+/- 10 %

 

(2) Die Maßabweichungen gelten auch für die Stellung des Drucks, sowie die Ausstanzung und Prägung auf den Materialien.

 

(3) Für die Lagerung der von uns gelieferten Folien und Folienverpackungen empfehlen wir Folgendes:

 

(a) Eine Temperatur von 18 °C bis 25 °C relative Luftfeuchte von ca. 55 % ± 5 %. Unsere Lieferung darf auch in Originalverpackung keiner Sonnen- oder UV-Strahlung ausgesetzt und nicht in der Nähe von Wärmequellen gelagert werden. Eine Lager- und Transporttemperatur unter 5 °C ist unbedingt zu vermeiden.

 

(b) Ist dies nicht möglich, so sind die Waren 24 h vor der Verarbeitung in der Produktion oder im Verarbeitungsraum zu lagern. In kalter Jahreszeit mindestens 48 h vorher. Eine zulange Lagerung insbesondere bei erhöhten Temperaturen kann eine Alterung der Oberflächen zur Folge haben.

 

(c) Dadurch und durch die Einwirkung von Sonnenstrahlung verschlechtern sich die technischen Eigenschaften. Es ist Aufgabe des Kunden technisch und sensorische Eignungen nach den entsprechenden Bestimmungen zum Zeitpunkt der Verarbeitung zu prüfen. Technische Parameter können durch Anforderungen unserer entsprechenden Datenblätter vorgelegt werden.

 

(4) Für den Druck verwenden wir übliche Druckfarben und sonstige Materialien. Stellt der Kunde besondere Anforderungen an die Materialien, so ist dies gesondert, zumindest in Textform, zu vereinbaren. Ansonsten übernehmen wir für Lichtbeständigkeit, Abriebfestigkeit, Lebensmittelechtheit, handelsübliche Farbabweichungen, Wanderung von Weichmachern, Mutationserscheinungen oder sonstige Eigenschaften keine Gewähr. Die Eigenschaften von Probeabzügen und -drucken gelten nicht als Zusicherung der Eigenschaften des Endprodukts. Die Verwendung nicht branchenüblicher Materialien oder Herstellungsverfahren muss gesondert vereinbart werden.

 

(5) Wir sind nicht verantwortlich für Folgen von Fehlern in Druckvorlagen des Kunden oder eines Dritten. Werden uns vom Kunden Inhalte per Datenübertragung oder auf Datenträgern zur Verfügung gestellt, so hat dies unter Beachtung des neusten technischen Stands, insbesondere bezogen auf Virenschutzprogramme, zu erfolgen. Sollte es im Übertragungsprozess zu Fehlern kommen, trägt der Kunde die damit verbundenen Mehrkosten. Wir sind berechtigt, Kopien von den uns digital bereitgestellten Inhalten zu erstellen. Daneben obliegt die Datensicherung aber alleine dem Kunden. Wir sind nicht verpflichtet, durch übliche Abnutzung im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs unbrauchbar gewordene Klischees und Druckvorlagen aufzubewahren.

 

(6) Der Druck von Codes (z.B. EAN-Strichcodes, Warencodes oder QR-Codes) erfolgt nach dem neusten Stand der Technik. Wir übernehmen keine Zusicherung der Lesbarkeit dieser Codes durch Hard- oder Software. Für die mit den Codes verknüpften Inhalte trägt alleine der Kunde die Verantwortung.

 

§ 9 Gewährleistung

 

(1)   Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte frei von Mängeln sind. Die Gewährleistung gilt zwölf Monate ab Lieferung der Produkte oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme durch den Kunden. Die Lieferung ist unverzüglich gemäß § 377 HGB auf Mängel zu untersuchen. Bei der Lieferung gebrauchter Gegenstände ist die Sachmängelgewährleistung ausgeschlossen.

 

(2)   Bei Mängeln werden wir das mangelhafte Produkt zunächst nach eigenem Ermessen reparieren oder ersetzen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Produkte vor Ort in Augenschein zu nehmen und/oder ihre frachtfreie Rücksendung an uns zu verlangen. Erweist sich die Mängelrüge als begründet, erstatten wir dem Kunden die Kosten des günstigsten Versandwegs ab ursprünglichem Lieferort.

 

(3)   Gewährleistungsansprüche des Kunden entbinden ihn nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gerät er in Zahlungsverzug.

 

(4)   Wir machen keine Angaben oder geben keinerlei Gewährleistung in Bezug auf entstehende Mängel oder Mängel, die sich ergeben aus falschen oder unzureichenden Lagerbedingungen der Produkte, missbräuchlicher Handhabung oder Verwendung der Produkte für nicht normale Zwecke, Veränderung der Produkte durch den Kunden oder aus der Nichteinhaltung der Anweisungen von uns oder die aus der Nachlässigkeit des Kunden entstehen oder resultieren. Technische Beratung durch uns vor bzw. während der Verwendung der Produkte, mündlich oder schriftlich, erfolgt nach bestem Gewissen, aber begründet keine Gewährleistungsansprüche gegen uns.

 

(5)   Abgesehen von den Gewährleistungsansprüchen, die in diesen AGB gegeben werden, machen wir in Verbindung mit den gelieferten Produkten, soweit gesetzlich zulässig, keine weiteren Zusicherungen, weder ausdrücklich noch stillschweigend.

 

(6)   Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass die Lebensdauer von Verpackungsmaterial, insbesondere bei der Verwendung von Klebern oder biologisch abbaubaren Erzeugnissen aus der Natur der Sache heraus deutlich unter einem Jahr liegen kann. Dies trifft auch im Fall von Einwegprodukten zu. Daher schließen wir eine Gewährleistung aus.

(7)   Wir treten sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller einzelner Produktkomponenten in dem Umfang an den Kunden ab, in dem sie übertragbar sind. Wir erteilen aber, soweit gesetzlich zulässig, unabhängig davon keine eigene Gewährleistung für diese Komponenten.

(8)   Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.


§ 10 Haftung 


(1)   Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gegen uns sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei

(a) vorsätzlichem oder bei grob fahrlässigem Handeln,

 

(b) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie

 

(c) bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer solchen Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

 

Der Schadens- oder Aufwendungsersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist, mit Ausnahme der in vorstehendem Satz 2 (a) und (b) aufgeführten Fälle, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für die Gefahr des Erstickens durch den unsachgemäßen Gebrauch unserer Produkte wird keine Haftung übernommen. Mögliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

 

(2) Der Nachweis von Rechtsmängeln wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter gilt erst als geführt, wenn ein Urteil ergangen und rechtskräftig ist. 

 

(3) Wir haften nicht für Unmöglichkeit oder höhere Gewalt. Als höhere Gewalt gelten z.B. Krieg, Unruhen, Maßnahmen von Behörden, freiwillige oder unfreiwillige Einhaltung eines Gesetzes, Streiks, Maschinenschäden, Produktionsunterbrechungen, Aussperrungen, Anlagenausfall, Sabotage, Brand, Explosionen, terroristische Gewalttaten, Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen und andere unabwendbare Ereignisse, sowie Verzögerungen durch Lieferanten oder Transporteuren. Die vorliegende Klausel über höhere Gewalt bezieht sich nicht auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden. Liegt ein solches Hindernis nicht nur vorübergehend vor, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Natur verlängert sich unsere Lieferfrist nach § 3 dieser AGB entsprechend. Ist dem Kunden die Verzögerung bei der Lieferung nicht zumutbar, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform vom Vertrag zurücktreten.

 

(5) Unsere Haftung auf Schadensersatz wegen Verzugs oder Unmöglichkeit ist nach Maßgabe des § 10 dieser AGB beschränkt.

 

§ 11 Schutzrechte

 

(1) Die von uns dem Kunden zur Verfügung gestellten Druckunterlagen (z.B. Entwürfe, Zeichnungen, Klischees, Filme, Druckzylinder, und –platten) verbleiben in unserem Eigentum. Das gilt auch, wenn der Kunde anteilig die Kosten hierfür vergütet. In diesem Fall kann der Kunde jedoch gegen Zahlung der übrigen Kosten das Eigentum an den Druckunterlagen erwerben.

 

(2) Das Eigentum und/oder das Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstige dem Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen oder Mustern) verbleiben bei uns. Die Nutzung oder Verbreitung dieser Gegenstände ist dem Kunden nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Er hat sie auf unser Verlangen an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn hierdurch der Vertragszweck nicht gefährdet wird. Muster, Skizzen, Entwürfe oder ähnliches sind vom Kunden auch dann zu vergüten, wenn ein Hauptauftrag nicht zustande kommt.

 

(3) Auf den von uns hergestellten Liefergegenständen dürfen wir erkennbar unser Firmenzeichen oder eine Kennnummer anbringen.

 

(4) Der Kunde versichert, dass die uns von ihm übergebenen Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen, stellt uns von deren potenziellen Ansprüchen frei und haftet für sämtliche Schäden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten.

 

§ 12 Sonstiges

 

(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Kunden. Die Anwendung der Wiener Konvention über den internationalen Verkauf von Waren (CISG vom 11. April 1980) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) Die Parteien sind sich einig, weitergehende Informationspflichten gegenüber dem Kunden nach § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB auszuschließen.

(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Vereinbarung unbeabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Vereinbarung vereinbart hätten, wenn ihnen beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Parteien sind verpflichtet, eine solche Bestimmung in gebotener Form, jedoch zumindest schriftlich, zu bestätigen. Die Rechte und Pflichten gemäß dieser AGB dürfen ohne das vorherige schriftliche Einverständnis der anderen Partei von beiden Parteien nicht übertragen oder abgetreten werden. Dieses Einverständnis sollte nicht unbillig verweigert werden.

 

 Stand: 25. Oktober 2017

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